EINIGE ÜBERLEGUNGEN ZUR SO GENANNTEN „HOMO-EHE“
Der Volksentscheid im „so katholischen“ Irland wird als Argument herangezogen, dass endlich überall und auch in Deutschland die sog. Homo-Ehe Gesetzeskraft erlangen sollte.
Dies ist kein inhaltliches Argument, sondern lediglich der Beleg dafür, dass die Denkweisen der Kirche gesellschaftlich nicht mehr getragen werden. In einer Entscheidung sollte es aber um inhaltliche Argumente gehen.
Der kirchliche Hinweis auf göttliches Recht ist in einer säkularen Gesellschaft kein trag-fähiges Argument, sondern für Glaubende eine innere Vergewisserung. Was also sind gesellschaftlich vermittelbare Argumente in dieser Sache?
Schlicht gesagt: Was nicht gleich ist, kann nicht (vollständig) gleich gemacht werden.
Männer und Frauen sind nicht gleich, haben aber gleiche Würde. Gefordert werden auch gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare.
Das klingt zunächst gut. Wer könnte schon etwas haben gegen gleiche Rechte für alle? Doch nur die sog. konservativen „Blockierer“. Das ist ein politischer Kampfbegriff und eine diffamierende Äußerung zudem. Es unterstellt eine Verweigerung wider besseres Wissen und Gewissen. Dass es inhaltliche Gründe geben kann, die auch an das Gewissen sich rückbindet, wird geflissentlich unterschlagen. Eine solche Diffamierung ist zurückzuweisen, auch im Sinne einer politischen Kultur.
Um das Weiterbestehen der menschlichen Gesellschaft zu garantieren – und das ist ein wesentlicher Aspekt des besonderen Schutzes der Ehe seitens des Staates – bedarf es der ganzheitlichen und also auch biologischen Mitwirkung von Mann und Frau. Wenn gleichgeschlechtliche Paare ein Kind haben möchten, „bedienen“ sie sich des jeweils anderen Geschlechts; ggf. durch eine Samenspende. Das zeigt in der „Sache“, dass eben nicht alle „gleich“ sind.
Bei der Samenspende, die nicht an das ursprüngliche Paar gebunden ist, wird das menschliche Erbgut zu einer Sache, die quasi eingekauft wird, jedenfalls von der ursprünglich personalen Bindung gelöst wird. Dies ist dem menschlichen Person-sein nicht angemessen.
Ein wesentlicher Aspekt in dieser Diskussion ist das Kindeswohl.
Kinder möchten für die Bildung der eigenen Identität auch die Identität ihrer Eltern kennen, nicht nur der sozialen Eltern, sondern auch z.B. des leiblichen Vaters. Viele Traumata sind belegt, wenn dies nicht gelingt.
Das Kindeswohl hat Vorrang, so verständlich und menschlich auch ein Kindeswunsch ist. Kinder sind nicht dafür da, den Kinderwunsch der Eltern zu befriedigen, sondern umgekehrt sind Eltern für das Kindeswohl da. Dieser Aspekt spielt im deutschen Adoptionsrecht eine große Rolle.
Ein Kind sollte seine „Rolle“ durch die Erfahrung von Mann und Frau bilden können. In Kitas, die weitestgehend von Frauen besetzt sind, erfährt ein Mann besondere Aufmerksamkeit seitens der Kinder. Dies mag als ein einfaches Indiz gelten für das vorher Gesagte. Die Erfahrung von Mann und Frau, von Vater und Mutter spielen für die eigene Identitäts- und Rollenfindung von Kindern eine maßgebliche Rolle.
Fazit: Befürwortet werden kann aus christlicher Sicht eine weitgehende rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare, die in verbindlicher Beziehung leben, aber keine völlige Gleichstellung. Was nicht gleich IST, kann nicht gleich gemacht werden.
Auf die kirchliche Gesetzgebung bezogen hieße das: Ein Segensgebet für gleich-geschlechtliche Paare, die sich die Treue versprechen, ist denkbar; es ist aber keine sakramentale Ehe.
Klaus Honermann